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Die Weiterbildungsgesetze der Länder bilden die Mindestvoraussetzungen für die Tätigkeit in der Intensivpflege ab und ermöglichen eine praxisnahe und staatlich anerkannte Ausbildung. Für die Weiterentwicklung hochkomplexer Pflege, wie sie auf der Intensivstation notwendig ist, sowie die Umsetzung der Vorbehaltsaufgaben nach §4 Pflegeberufegesetz (Versorgungsplanung und -steuerung) ist es jedoch notwendig, diese Kompetenzen weiterzuentwickeln.
Der Sachverständigenrat forderte schon 2007 in seinem Gutachten, Pflege evidenzbasiert und auf Masterniveau umzusetzen (https://www.svr-gesundheit.de/gutachten/gutachten-2007/). Es wird in der Pflege zunehmend wichtiger, selber Wissen zu finden, kritisch zu hinterfragen, zu entwickeln und zu generieren sowie die gewonnenen Erkenntnisse individuell auf die Patientensituation anzuwenden.(Wissenschaftliche Weiterentwicklung in der Intensivpflege: Positionspapier. Oct 2018 Medizinische Klinik - Intensivmedizin und Notfallmedizin 113(6) https://doi.org/10.1007/s00063-018-0496-9). Diese Kompetenzen werden in der hochschulischen Pflegeausbildung erworben.
Daher wird empfohlen, für die Arbeit in der Intensivpflege eine Qualifikation auf Masterniveau anzustreben (Advanced Nursing Practice ANP). Advanced Practice Nurses (APN) sind in der Lage, wissenschaftliche Inhalte in der Praxis umzusetzen und Fragen aus der Praxis in wissenschaftliche Fragen zu übersetzen. Sie sind meist auf einzelne Gesundheitsprobleme oder auf Patientengruppen spezialisiert und können mit hochkomplexen Pflegesituationen und Therapien umgehen und Menschen bei der Bewältigung komplexer krankheitsbedingter Pflegeprobleme kompetent unterstützen.