Fachweiterbildung

Intensiv- und Anästhesiepflege (A+I)

Für die qualifizierte pflegerische Versorgung von intensivmedizinisch versorgungspflichtigen Menschen ist eine Fachweiterbildung erforderlich.

Die Fachweiterbildung Intensiv- und Anästhesiepflege (A+I) erfolgt auf der Basis von Landesverordnungen der Bundesländer an zugelassenen Weiterbildungsstätten und schließt mit einer staatlichen Prüfung (Fachkrankenpfleger/in für Intensivpflege und Anästhesie) ab. Zulassungsvoraussetzung zur Weiterbildung ist eine abgeschlossene Ausbildung als Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger/in bzw. Pflegefachfrau/-mann und in der Regel eine sechsmonatige bis zweijährige Berufserfahrung.

Einzelheiten sind in den Weiterbildungsordnungen der Länder geregelt. Wo keine landesrechtliche Regelung besteht, wird nach den DKG-Empfehlungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft gearbeitet.

Empfehlungen der DKG

Wenn Sie sich für eine Fachweiterbildung interessieren, wenden Sie sich zunächst am besten an das Bildungszentrum Ihres Hauses.

Baden-Württemberg

Verordnung des Sozialministeriums über Weiterbildungen für Pflegeberufe in Baden-Württemberg (WVO-Pflegeberufe) vom 22. Oktober 2020

Bayern

Nach DKG Empfehlungen

Berlin

Weiterbildungs- und Prüfungsordnung für Krankenschwestern, Krankenpfleger, Kinderkrankenschwestern und Kinderkrankenpfleger in der Intensivmedizin und Anästhesie vom 15. Januar 1985

Brandenburg

Weiterbildungs- und Prüfungsverordnung für Gesundheits- und Krankenpflegerinnen/Krankenpfleger und Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen/Kinderkrankenpfleger in der Intensivpflege und Anästhesie (Intensivpflege- und Anästhesie-Weiterbildungsverordnung - IuAWBV) vom 26. Februar 2004

Bremen

Gesetz über die Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen

Hamburg

Fortbildungs- und Prüfungsordnung zum/zur Fachgesundheits- und Krankenpfleger/in und zum/zur Fachgesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in für Intensivpflege mit Spezialisierung

Amtlicher Anzeiger Teil II des Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatts Amtl. Anz. Nr. 56 Freitag, den 19. Juli 2019, Seite 990

Hessen

Nach DKG Empfehlungen

Mecklenburg-Vorpommern

Weiterbildungs- und Prüfungsverordnung für Pflegefachkräfte der Intensivpflege sowie Pflege von Schlaganfallpatienten, Anästhesie, neonatologischen und pädiatrischen Intensivpflege und Atmungstherapie (Weiterbildungsverordnung für Intensivpflege, Anästhesie und Atmungstherapie - WPrVO-IAA) vom 23. September 2015

Niedersachsen

Niedersächsisches Gesundheitsfachberufegesetz vom 15.09.2016 in der derzeit gültigen Fassung, sowie die Verordnung über die Weiterbildung in Gesundheitsfachberufen vom 18.03.2002 in der derzeit gültigen Fassung.

Nordrhein-Westfalen

Weiterbildungs- und Prüfungsverordnung für Pflegeberufe (WBVO-Pflege-NRW)

Rheinland-Pfalz

Weiterbildungsordnung der Pflegekammer Rheinland-Pfalz

Saarland

Verordnung zur Durchführung der Fachweiterbildung in den Pflegeberufen Vom 30. Januar 2001, zuletzt geändert durch Artikel 124 des Gesetzes vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2629)

Sachsen

Weiterbildungsverordnung Gesundheitsfachberufe vom 22. Mai 2007 (SächsGVBl. S. 209), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 1. März 2022 (SächsGVBl. S. 189)

Sachsen-Anhalt

Nach DKG Empfehlungen

Schleswig-Holstein

"Landesverordnung über die Weiterbildung und Prüfung von Pflegefachkräften für Intensivpflege und für Anästhesiepflege" (WBIuAVO)

Thüringen

Nach DKG Empfehlungen