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Für die qualifizierte pflegerische Versorgung von intensivmedizinisch versorgungspflichtigen Menschen ist eine Fachweiterbildung erforderlich.
Die Fachweiterbildung Intensiv- und Anästhesiepflege (A+I) erfolgt auf der Basis von Landesverordnungen der Bundesländer an zugelassenen Weiterbildungsstätten und schließt mit einer staatlichen Prüfung (Fachkrankenpfleger/in für Intensivpflege und Anästhesie) ab. Zulassungsvoraussetzung zur Weiterbildung ist eine abgeschlossene Ausbildung als Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger/in bzw. Pflegefachfrau/-mann und in der Regel eine sechsmonatige bis zweijährige Berufserfahrung.
Einzelheiten sind in den Weiterbildungsordnungen der Länder geregelt. Wo keine landesrechtliche Regelung besteht, wird nach den DKG-Empfehlungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft gearbeitet.
Wenn Sie sich für eine Fachweiterbildung interessieren, wenden Sie sich zunächst am besten an das Bildungszentrum Ihres Hauses.
Verordnung des Sozialministeriums über Weiterbildungen für Pflegeberufe in Baden-Württemberg (WVO-Pflegeberufe) vom 22. Oktober 2020
Nach DKG Empfehlungen
Weiterbildungs- und Prüfungsordnung für Krankenschwestern, Krankenpfleger, Kinderkrankenschwestern und Kinderkrankenpfleger in der Intensivmedizin und Anästhesie vom 15. Januar 1985
Weiterbildungs- und Prüfungsverordnung für Gesundheits- und Krankenpflegerinnen/Krankenpfleger und Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen/Kinderkrankenpfleger in der Intensivpflege und Anästhesie (Intensivpflege- und Anästhesie-Weiterbildungsverordnung - IuAWBV) vom 26. Februar 2004
Gesetz über die Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen
Fortbildungs- und Prüfungsordnung zum/zur Fachgesundheits- und Krankenpfleger/in und zum/zur Fachgesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in für Intensivpflege mit Spezialisierung
Amtlicher Anzeiger Teil II des Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatts Amtl. Anz. Nr. 56 Freitag, den 19. Juli 2019, Seite 990
Nach DKG Empfehlungen
Weiterbildungs- und Prüfungsverordnung für Pflegefachkräfte der Intensivpflege sowie Pflege von Schlaganfallpatienten, Anästhesie, neonatologischen und pädiatrischen Intensivpflege und Atmungstherapie (Weiterbildungsverordnung für Intensivpflege, Anästhesie und Atmungstherapie - WPrVO-IAA) vom 23. September 2015
Niedersächsisches Gesundheitsfachberufegesetz vom 15.09.2016 in der derzeit gültigen Fassung, sowie die Verordnung über die Weiterbildung in Gesundheitsfachberufen vom 18.03.2002 in der derzeit gültigen Fassung.
Weiterbildungs- und Prüfungsverordnung für Pflegeberufe (WBVO-Pflege-NRW)
Weiterbildungsordnung der Pflegekammer Rheinland-Pfalz
Verordnung zur Durchführung der Fachweiterbildung in den Pflegeberufen Vom 30. Januar 2001, zuletzt geändert durch Artikel 124 des Gesetzes vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2629)
Weiterbildungsverordnung Gesundheitsfachberufe vom 22. Mai 2007 (SächsGVBl. S. 209), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 1. März 2022 (SächsGVBl. S. 189)
Nach DKG Empfehlungen
"Landesverordnung über die Weiterbildung und Prüfung von Pflegefachkräften für Intensivpflege und für Anästhesiepflege" (WBIuAVO)
Nach DKG Empfehlungen