Unterstützung von Fortbildungsveranstaltungen

Die DGNI setzt sich in der Weiterbildung aktiv dafür ein, dass die spezielle NeuroIntensivmedizin in der Facharztausbildung und weiterführenden Ausbildung wahrgenommen wird. Hierfür bietet die DGNI mit

  • der ANIM,
  • dem Kompaktkurs NeuroIntensiv auf der ANIM,
  • der DGNI-Summerschool sowie mit den
  • curricularen Kursangeboten bei der Jahrestagung der DGN und der DIVI

ein breites Spektrum curricularer Fort- und Weiterbildung an. Die DGNI unterstützt auch regionale und lokale Fort- und Weiterbildungsangebote, um eines der wesentlichen Ziele der DGNI – die Verbesserung der Versorgung von Patienten mit intensivpflichtigen Erkrankungen des Gehirns, des Rückenmarks und der peripheren Nerven und Muskeln – voranzubringen. Hierfür müssen die unterstützten Fort- und Weiterbildungsangebote im Einklang mit den Zielen und Vorstellungen hinsichtlich Inhalt, Struktur und Ausgestaltung stehen.

Kriterien

  • Curriculare Fortbildungsstruktur
  • Praktische Weiterbildungsinhalte oder fallbasierte Fortbildungsinhalte
  • NeuroIntensivmedizinische Fortbildungsinhalte bzw. Fortbildungsinhalte mit neurointensivmedizinischem Bezug (z.B. Beatmung in der Neurointensivmedizin)
  • Interdisziplinäre oder interprofessioneller Bezug
  • DGNI-Mitgliedschaft der Leiterin/des Leiters der Veranstaltung

Fortbildungsangebote, die die Unterstützung der DGNI haben möchten müssen ein vorläufiges Programm mit folgenden Inhalten einreichen

  1. Verantwortlicher/e für die Fortbildungsorganisation
  2. Programminhalte
  3. Fortbildungsstruktur (Workshops, fallbasierte Seminare, pro-kontra-Diskussion etc.)
  4. Referenten
  5. Geplantes Sponsoring
  6. Lernerfolgskontrolle/Feedback

Nach positiver Überprüfung der eingereichten Fortbildungsveranstaltung wird die DGNI

  • Die Fortbildungsveranstaltung auf der DGNI-Webseite unter der Rubrik „Fortbildungs- und Kongresstermine“ aufnehmen, mit Hinterlegung des finalen Programmflyers
  • Auf die Fortbildungsveranstaltung im Newsletter hinweisen
  • Übermittlung des DGNI-Logos „Unterstützung der Veranstaltung durch die DGNI“ an den Veranstalter
  • Im Gegenzug verpflichtet sich der Veranstalter bei der Bewerbung der Veranstaltung auf die Unterstützung der DGNI hinzuweisen