Antrag auf Betreuung

Unter bestimmten Umständen kann ein Antrag auf die vorläufige rechtliche Betreuung eines schwerbetroffenen Angehörigen gestellt werden. Liegen keine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung vor, kann ansonsten durch das Amtsgericht ein Betreuer zugewiesen werden, meist ein Verwandter oder naher Vertrauter. Auch hierzu berät Sie der behandelnde Arzt.